Strengere Corona-Regeln: Krankenhausampel auf „Rot“

Die Krankenhausampel in Bayern steht auf „Rot“. Das bedeutet für unseren Club, dass einige strengere Regeln gelten. Welche das sind und was gelten wird, wenn die Ampel wieder auf „Gelb“ steht, erfahren Sie hier.

Die Krankenhausampel in Bayern steht aktuell auf „Rot“. Den aktuellen Status der Krankenhausampel können Sie auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums einsehen. Lesen Sie im Folgenden das Wichtigste zu den Regeln, die bei gelber bzw. roter Krankenhausampel im TTC gelten. Unten finden Sie auch eine kurze Zusammenfassung der jeweiligen Regeln.

Krankenhausampel auf „Gelb“

Bei gelber Krankenhaus-Ampel gilt im TTC FFP2-Maskenpflicht sowie die Regel „3G+“. Das heißt, dass nur noch Personen, die vollständig geimpft, innerhalb der letzten 6 Monate genesen oder mittels eines maximal 48 Stunden alten PCR-Tests negativ getestet worden sind, Zutritt zum Clubheim haben. Ein Schnelltest reicht dann also nicht mehr aus. Es gibt jedoch Ausnahmen: Kinder bis 12 Jahre sind von „3G+“ generell befreit, müssen also keinerlei Nachweis erbringen und können am Training ganz normal teilnehmen. Für Schulkinder ab 12 Jahren genügt weiterhin das Vorzeigen des Schülerausweises als Testnachweis. Für sie gilt die PCR-Testpflicht also nicht. Für Kadertänzer gibt es keine Ausnahme. Allgemein bleibt es dabei, dass der erforderliche Nachweis bzw. Schülerausweis zu Beginn des Trainings dem anwesenden Trainer oder Hygienebeauftragten vorgezeigt und durch diesen dokumentiert werden muss.

Zusammenfassung: Krankenhausampel auf „Gelb“

  • FFP2-Maskenpflicht
  • 3G+: geimpft, genesen, PCR-getestet
  • Kinder bis 12 Jahre sind von 3G+ generell befreit
  • Schüler ab 12 Jahren sind von PCR-Testpflicht befreit und können weiterhin Schülerausweis als Testnachweis vorzeigen
  • Keine Ausnahme für Kadertänzer

Krankenhausampel auf „Rot“

Sobald die Krankenhausampel auf „Rot“ steht, gilt im TTC FFP2-Maskenpflicht sowie die „2G“-Regel, sodass nur noch geimpfte und innerhalb der letzten 6 Monate genesene Personen Zutritt zum Clubheim haben. Kinder bis 12 Jahre sowie Schüler ab 12, die regelmäßig mehrfach pro Woche in der Schule getestet werden, sind auch hier von der 2G-Regel befreit und können ohne Impf- oder Genesungsnachweis mittrainieren. Für Kadertänzer gibt es keine Ausnahme. Weiterhin gilt, dass der erforderliche Nachweis bzw. Schülerausweis zu Beginn des Trainings dem anwesenden Trainer oder Hygienebeauftragten vorgezeigt und durch diesen dokumentiert werden muss.

Achtung: Die Ausnahme für Schüler ab 12 Jahren bei roter Krankenhausampel wird voraussichtlich nur noch bis Ende des Jahres gelten, sodass es sein kann, dass wir ab Anfang Januar 2022 ungeimpften Jugendlichen ab 12 Jahren nur noch Hybrid- bzw. Onlineunterricht anbieten können. Diese Jugendlichen sollten sich also nach Möglichkeit bald impfen lassen, um auch in Zukunft weiterhin am Präsenz-Unterricht teilnehmen zu können.

Zusammenfassung: Krankenhausampel auf „Rot“

  • FFP2-Maskenpflicht
  • 2G: geimpft/genesen
  • Kinder bis 12 Jahre sind von 2G generell befreit
  • Schüler ab 12 Jahren können weiterhin Schülerausweis als Testnachweis vorzeigen (gilt voraussichtlich bis Ende des Jahres)
  • Keine Ausnahme für Kadertänzer

Allgemeine Regeln (unabhängig von der Krankenhausampel)

Masken-, Abstands- und Lüftungspflicht

Im gesamten Gebäude (insb. auch Umkleiden und Toiletten) gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (bei gelber oder roter Krankenhausampel: FFP2-Maskenpflicht). Nur beim freien Training bzw. während des Gruppenunterrichts im Saal darf die Maske abgenommen werden. Im gesamten Gebäude, insbesondere im Saal, wenn keine Maske getragen wird, sind wann immer möglich 1,5 Meter Abstand zu allen anderen Personen zu halten. Es muss ausreichend gelüftet werden.

Probetraining/Schnuppern

Wer neu im Verein ist, darf gerne bis zu drei Mal kostenlos an unseren Kursen teilnehmen. Dazu bitte vor jeder Teilnahme an einem Kurs das Formular für Probetrainings (liegt auch im Club aus) ausfüllen und beim jeweiligen Trainer abgeben. Es ist keine Voranmeldung nötig – einfach mit dem ausgefüllten Formular zum gewünschten Training vorbeikommen und mitmachen!

Umkleiden

Die Umkleiden sind geöffnet. Bitte beachten Sie die Masken- und Abstandspflicht auch in der Umkleide.

Teilnahme an mehreren Kursen

Es ist wieder möglich, beliebig viele Kurse pro Woche zu besuchen. Sofern ein Kurs regelmäßig besucht wird, ist dies dem Verein mitzuteilen, am besten per E-Mail an vizepraesident@ttc-muenchen.de.

Allgemeine Hygiene

Bitte waschen Sie sich regelmäßig Ihre Hände – vor allem vor dem Training und nach dem Toilettengang. In allen Sälen stehen zudem Desinfektionsmittelspender zur Verfügung. Bleiben Sie bitte zu Hause, wenn Sie sich krank fühlen.