Einladung zur Mitgliederversammlung 2021

Herzliche Einladung zur TTC-Mitgliederversammlung am Freitag, den 1. Oktober 2021 um 19 Uhr im Clubheim (Saal 3, 1. OG). Die Tagesordnung sowie alle weiteren Infos dazu lesen Sie hier.

Am Freitag, den 1. Oktober 2021 findet um 19 Uhr in Saal 3 (1. OG) des TTC-Clubheims (Stockacherstraße 9 am Westkreuz, 81243 München) die nächste TTC-Mitgliederversammlung statt. Dazu laden wir Sie herzlich ein. Anträge zur Tagesordnung, die Sie untenstehend einsehen können, bitten wir, bis zum 17. September schriftlich beim Präsidium einzureichen. Danach erfolgt eine Aktualisierung auf der Homepage. Die eingereichten Anträge sind dann im Aushang einsehbar.

Die bisherigen Präsidiumsmitglieder treten nur zum Teil wieder zur Wahl an. Erläuterungen hierzu erfolgen als gesonderte Information.

Ich möchte Sie ermuntern, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Durch Ihre Teilnahme zeigen Sie, dass Sie ein engagiertes Mitglied unseres Vereins sind. Wir sind an Ihrer Meinung interessiert, stellen uns Ihrer konstruktiven Kritik und sind für Anregungen zur Verbesserung unseres Clublebens und des sportlichen Angebots dankbar.

Mit der Neuwahl des Präsidiums haben Sie Gelegenheit, die Weichen zur Neuausrichtung des Clubs entsprechend Ihren Vorstellungen zu stellen. Wenn Sie im Präsidium mitarbeiten wollen und die Vereinsarbeit aktiv begleiten möchten, bieten wir Ihnen die Mitarbeit im Präsidium oder als Beauftragte/r an.

Ich hoffe, die aktuellen Bestimmungen zu diesem Zeitpunkt lassen eine entsprechende Versammlung zu. Auf jeden Fall werden wir Sie hierzu auf dem Laufenden halten.

Michael Schülke
Präsident des TTC München

Tagesordnung

  1. Berichte des Präsidiums für die Jahre 2018-2020
  2. Bericht des Kassenprüfers
  3. Aussprache über die Berichte
  4. Entlastung des Präsidiums
  5. Behandlung eingegangener Anträge
    5.1. Antrag 1 des Präsidiums auf Satzungsänderung
    a. Verurteilung jeglicher Gewalt (§ 2, Pkt. 3 als neuer Punkt der Satzung)
    b. Erweiterung der Satzung um die Möglichkeit Beauftragte zu benennen (§ 11.8 als neuer Punkt der Satzung)
    c. Erweiterung der Satzung um die Möglichkeit, Präsidiumssitzungen per Videokonferenz durchzuführen (§ 11.9 als neuer Punkt der Satzung)
    d. Einführung der Möglichkeit, Mitgliederversammlungen und Abstimmungen/Wahlen künftig digital durchzuführen (Ergänzung in § 11.3 und § 12.6)
    e. Formale Änderung der Satzung, Eintragung des Änderungsdatums (§ 15)
  6. Wahl des Wahlausschusses: 1 Wahlleiter, 1 Assistent
  7. Wahl des Präsidiums gemäß § 11 der Satzung
    a. des Präsidenten/der Präsidentin
    b. des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin
    c. des Schatzmeisters/der Schatzmeisterin
    d. des Sportwarts/der Sportwartin
    e. des Veranstaltungswarts/der Veranstaltungswartin
    f. des Pressesprechers/der Pressesprecherin
    Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder (über 18 Jahre); Stimmübertragung ist nach § 12 der Satzung nicht zulässig.
  8. Bestätigung des Jugendwarts/der Jugendwartin
    (dieser/diese wird von den Jugendlichen in einer vorhergehenden Jugendversammlung gewählt).
  9. Verschiedenes

 

Details zu den Anträgen

Antrag 1a: Verurteilung jeglicher Gewalt

Einfügen eines dritten Absatzes zum §2 Vereinszweck der Satzung mit dem Wortlaut:

„Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.“

 

Antrag 1b: Erweiterung der Satzung um die Möglichkeit Beauftragte zu benennen

Einfügen eines achten Absatzes zum §11 Präsidium der Satzung mit dem Wortlaut:

„Das Präsidium kann Beauftragte berufen. Die Aufgaben und Verantwortungen dieser Beauftragten sowie die Dauer ihrer Amtszeit sind durch das Präsidium festzulegen.“

 

Antrag 1c: Erweiterung der Satzung um die Möglichkeit Präsidiumssitzungen per Videokonferenz durchzuführen

Einfügen eines neunten Absatzes zum §11 Präsidium der Satzung mit dem Wortlaut:

„Das Präsidium kann auch ohne Anwesenheit der Funktionäre am Versammlungsort über elektronische Kommunikation zusammentreten. Die Beschlussfähigkeit wird hierdurch nicht eingeschränkt.“

 

Antrag 1d: Einführung der Möglichkeit, Mitgliederversammlungen und Abstimmungen/Wahlen künftig digital durchzuführen

Ergänzung des dritten Absatzes §11 Präsidium der Satzung um folgenden Wortlaut:

„Das Präsidium kann von den Mitgliedern auch durch Briefwahl oder durch vergleichbare sichere elektronische Wahlformen gewählt werden, sofern die Einladung zur Mitgliederversammlung diese Möglichkeit vorgibt.“

Ergänzung des sechsten Absatzes §12 Mitgliederversammlung der Satzung um folgenden Wortlaut:

„Wenn eine ordentliche Mitgliederversammlung nicht durchführbar ist, kann nach vorheriger Information der Mitglieder über den Abstimmungsgegenstand sowie Gelegenheit zur Stellungnahme auch eine Abstimmung durch Briefwahl oder vergleichbare sichere elektronische Wahlformen durchgeführt werden.“

 

Antrag 1e: Formale Änderung der Satzung, Eintragung des Änderungsdatums

Ergänzung des §15 Inkrafttreten der Satzung mit dem Wortlaut:

„, 09.03.2018 sowie 01.10.2021.“