Änderungen der Beitragsordnung ab 1. Januar: Das müssen Sie wissen

Bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung im November 2022 hat der TTC München eine Änderung der Beitragsordnung beschlossen. Ab dem 1. Januar gelten daher neue Mitgliedsbeiträge. Alles, was Sie hierzu wissen müssen, erfahren Sie hier.

Am 12. November 2022 fand beim TTC München eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt. Grund dafür war die finanzielle Lage des Vereins angesichts der horrend gestiegenen Energiekosten und der Inflation. Als notwendig erachtet wurde insbesondere eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge zum 1. Januar 2023.

Neue Mitgliedsbeiträge

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge gestalten sich ab dem 1. Januar 2023 wie folgt:

Altersgruppe Mitgliedsbeitrag
Kinder < 14 J 27,00 €
Jugendliche (14–17 J), Auszubildende und Studierende bei entsprechendem Nachweis 30,00 €
Erwachsene (ab 18 J) 36,00 €

Geschwisterermäßigung
Sind mehrere Geschwister gleichzeitig Mitglied im TTC wird der Beitrag für jedes Geschwister um 3,- € ermäßigt. 

Zusatzbeitrag Leistungssport
Mitglieder, die an leistungsorientiertem Training und/oder Wettkämpfen für den Verein teilnehmen (z. B. Turniertraining Standard oder Latein, JMD-Formation), müssen einen zusätzlichen Beitrag von 4,- € pro Monat entrichten. (Bitte Hinweis zu Helferstunden beachten, siehe unten.)

Fördermitglieder
Es besteht die Möglichkeit, den Verein als passives Mitglied zu unterstützen. Der Beitrag hierfür beträgt 10,- € pro Monat.

Die Beiträge für Zweitmitglieder, die Aufnahmegebühr sowie die Regelungen zu Familienpass und Familienbeitrag haben sich nicht geändert.

Helferstunden

Außerdem wurden die Regeln bezüglich Helferstunden geändert. In Zukunft sind bereits alle Mitglieder ab 16 Jahren, die den Zusatzbeitrag Leistungssport bezahlen, verpflichtet, 12 Helferstunden pro Jahr zu leisten. Die Strafzahlung für nicht geleistete Helferstunden wurde auf 20 Euro angehoben, für 16- bis 18-Jährige beträgt die Strafe 10 Euro pro nicht geleisteter Stunde. Der neue Passus in der Beitragsordnung lautet wie folgt:

„Mitglieder ab 16 Jahren, die den Zusatzbeitrag Leistungssport bezahlen müssen, sind aufgefordert 12 Helferstunden pro Jahr zu leisten. Die Pflicht ist nur anteilig (1h/Monat) zu erbringen, wenn ein Mitglied unterjährig eintritt oder das 16. Lebensjahr vollendet. Wer seiner Verpflichtung nicht nachkommt muss am Ende des Kalenderjahres für jede nicht geleistete Helferstunde eine Strafe von 20,-€ zahlen. Zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr zu erbringende Helferstunden werden mit einem Betrag 10,-€ verrechnet.“

Inflationsbedingte Anpassung der Beitragsordnung

Außerdem beschlossen wurde eine Anpassung der Beitragsordnung, um dem Präsidium in Zukunft mehr Handlungsmöglichkeiten bei unvorhergesehenen Preissteigerungen zu gewähren. Konkret wurde folgender Passus eingefügt:

„Das Präsidium ist berechtigt einmal jährlich einzelne oder mehrere Mitgliedsbeiträge prozentual bis zur Höhe der Inflation seit der letzten Erhöhung anzupassen. Dabei ist jeweils auf volle 0,50 € aufzurunden. Die Erhöhung ist mit einer Frist von 4 Wochen vor Inkrafttreten per Aushang im Clubheim zu verkünden.“

Mehr Informationen zur Mitgliedschaft beim TTC München finden Sie unter www.ttc-muenchen.de/mitgliedsbeitrag. Die aktualisierte Beitragsordnung können Sie hier als PDF herunterladen