Gelockerte Corona-Regeln: Im Clubheim gilt wieder 3G

Seit dem 17. Februar gilt in unserem Clubheim wieder die 3G-Regel. Das bedeutet: Der Zutritt zum Gebäude ist allen Personen gestattet, die entweder doppelt geimpft sind (kein Booster nötig), genesen sind oder einen negativen Testnachweis vorlegen können. Genauere Infos hier.

Aktuell gilt im Clubheim die 3G-Regel, das heißt, dass nur Personen Zutritt haben, die entweder doppelt geimpft sind (kein Booster nötig), genesen sind oder einen negativen Testnachweis vorlegen können. (PCR-Test, max. 48 h alt oder Schnelltest, max. 24 h alt, kein Selbsttest!). Impf- und Testnachweise müssen zu Beginn des Trainings dem im Saal anwesenden Trainer oder Hygienebeauftragten vorgezeigt werden, der den Impf- bzw. Testnachweis kontrolliert und dokumentiert. Daneben gilt unverändert die FFP2-Maskenpflicht im gesamten Gebäude, außer bei der Sportausübung. Zudem soll regelmäßig gelüftet und – wann immer möglich – Abstand zu anderen Personen gehalten werden. Wir bitten alle Mitglieder außerdem darum, sich unabhängig von einer Pflicht so oft wie möglich vor dem Training zu testen. Ausnahmen gelten weiterhin für Kinder und Jugendliche:

  • Schüler müssen nicht geimpft oder genesen sein und gelten als getestet (Vorzeigen des Schülerausweises genügt als „Test-Nachweis“).
  • Kinder unter 6 Jahren sowie alle noch nicht eingeschulte Kinder sind von den Regeln insgesamt ausgenommen, müssen also weder geimpft noch genesen sein und brauchen keinen Testnachweis erbringen.