Brief unseres Präsidenten: Hintergründe und Informationen zur Clubschließung

Angesichts des neuerlichen Corona-Lockdowns muss unser Clubheim leider im November geschlossen bleiben. Mehr Informationen zur Clubschließung finden Sie im Brief unseres Präsidenten Michael Schülke an unsere Mitglieder.

Liebe Mitglieder,

nachdem wir am vergangenen Freitag recht kurzfristig eine Entscheidung zur Schließung des Vereins während des Lockdowns treffen mussten möchte ich unsere Überlegungen dazu nun noch einmal etwas ausführlicher darlegen.

Die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der bayerischen Staatsregierung ist leider nicht zu 100% eindeutig formuliert, so dass zumindest darüber diskutiert werden musste wie sie zu interpretieren ist. Zwar ist darin eindeutig vorgegeben, dass Sportstätten für den Amateursport nicht genutzt werden dürfen, doch gibt es Ausnahmen für „Individualsport allein oder zu zweit“. Daher hat sich die Frage gestellt, ob Tanzen, insbesondere Paartanz, als Individualsport zu zweit angesehen werden kann, denn dann könnte vielleicht ein einzelnes Paar pro Saal zugelassen werden.

Zwar gibt es keine rechtliche Definition von Individualsport, doch beim Gegenteil, dem Mannschaftssport sieht es etwas eindeutiger aus. Mannschaftssport zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass ein Wettkampf nur als Mannschaft ausgetragen werden kann. Die „Mannschaft“ beim Paartanz ist natürlich recht klein, aber die Teilnahme an einem Wettkampf ist definitiv nur als Paar, also Mannschaft aus zwei Personen, möglich. In der Definition von Mannschaftssport auf Wikipedia wird Tanzsport sogar als „reiner Mannschaftssport“ explizit als Beispiel genannt. Auch ist es die Auffassung unseres Landesverbandes, dass Tanzsport klar als Mannschaftssport anzusehen ist.

Das Präsidium des LTVB hält es trotzdem für Vertretbar ein einzelnes Paar pro Saal trainieren zu lassen. Die Begründung dafür ist, dass ja z.B. Kampfsport auch erlaubt ist und sich hier auch 2 Personen berühren.

Eine weitere Instanz zur Interpretation der Vorgaben ist der bayerische Landessportverband, als oberster Zusammenschluss aller Sportverbände in Bayern ja in gewissem Sinne auch ein Dachverband des LTVB. Der BLSV hat die Maßnahmen eng mit dem bayerischen Sportminister abgestimmt, weshalb wir auch davon ausgehen, dass dort zusätzliches Wissen vorhanden ist wie der Lockdown zu verstehen ist. Dort wird die Auffassung vertreten, dass alle Sportstätten zu schließen sind. Es ist daher auch davon auszugehen, dass der Begriff „Individualsportarten“ sich wie bereits bei dem Lockdown im Frühjahr diesen Jahres auf Dinge wie Joggen und Wandern bezieht und auf Tanzsport nicht angewendet werden kann.

Wir haben uns auch die Mühe gemacht die Vorgaben in Bayern einmal mit den Maßnahmen in anderen Bundesländern zu vergleichen. So wird z.B. in NRW ausdrücklich nur der Individualsport außerhalb geschlossener Räumlichkeiten erlaubt. Da ja in ganz Deutschland mehr oder weniger die gleichen Vorschriften gelten sollen, kann man sich daraus schon ein Bild machen wie die Maßnahmen gemeint sind, auch wenn die Verordnungen in NRW für uns natürlich nicht gelten.

Wie ja sicherlich allen bekannt ist wurde unser Hygiene-Konzept bereits einmal überprüft, und aufgrund der Nachbarschaft müssen wir auch davon ausgehen, dass jede Lösung, die wir anbieten, sicherlich von amtlicher Seite geprüft werden wird. Um also eine wasserdichte Lösung anzubieten konnten wir uns nur noch an die offizielle Seite wenden und haben eine Anfrage beim für uns zuständigen Sportamt München gestartet. Dort wurde uns mitgeteilt, dass Paartanz definitiv als Mannschaftssport einzuteilen ist, und damit die Sportart als Ganzes untersagt ist. In komplett untersagten Sportarten ist es nicht einmal Angehörigen des gleichen Hausstands erlaubt zu trainieren bzw. die Sportart an sich in Sportstätten auszuüben.

Damit ist leider von amtlicher Seite klargestellt, dass die Sportart Tanzsport (bzw. ganz speziell Paartanz) nicht in unserem Vereinsheim ausgeübt werden darf. Es sind dafür auch keine Ausnahmen für einzelne Personen oder selbst den gleichen Hausstand vorgesehen, d.h. es wäre auch nicht einmal einem Paar aus dem gleichen Hausstand erlaubt die Sportart Paartanz auszuüben.

Deshalb gibt es für uns keinen Spielraum unser Clubheim auch nur für ein Paar pro Saal zu öffnen. Zumindest in München werden entsprechende Regelungen einer amtlichen Überprüfung auch nicht standhalten.

Es tut uns leid, dass wir hier für unsere Mitglieder keine besseren Nachrichten haben.

Gesamtwirtschaftlich halten wir jedoch die Maßnahmen für sehr sinnvoll und unterstützen sie. Und auch wenn wir nun selbst betroffen sind, sind die gesamtgesellschaftlichen Auswirkung bei einem Lockdown eines Sportvereins leichter zu verkraften als in vielen anderen Bereichen. Dazu kommt, dass es bei den Maßnahmen ja nicht nur darum geht die Kontakte im Vereinsheim zu reduzieren, sondern auch darum die Wege zu minimieren und die unregistrierten und deshalb nicht nachverfolgbaren Kontakte in Bus und Bahn soweit möglich zurück zu fahren. Daher empfinden wir es als richtig und verantwortungsbewusst das Training für eine Weile zu unterbrechen um Infektionszahlen zu reduzieren und damit Menschenleben zu retten.

Ich hoffe natürlich trotzdem möglichst bald wieder alle Mitglieder im Vereinsheim begrüßen zu dürfen und kann nur im Verständnis für die Maßnahmen bitten.

Wir werden die Situation aufmerksam im Auge behalten und schnell reagieren falls sich an den Vorschriften noch etwas ändern sollte.

Mit tanzsportlichen Grüßen,

Michael Schülke